Polizeisergeant Fritz Pohle – Kassierer des Stenographenvereins in Quedlinburg – „wird infolge seiner tüchtigen Befähigung auf dem Gebiet der Stenographie seit langer Zeit stets zur Überwachung und Fixierung der sozialdemokratischen Versammlungen kommandiert und hatte in dieser Beziehung namentlich auch vor den Reichtstagswahlen in ausgedehntem Maße Gelegenheit, seine Fähigkeiten zu erproben.“
Agitator und Stenograph
In der alten Kaiser- und Blumenstadt Quedlinburg, der Eingangspforte zu den waldigen sagenumsponnenen Harzbergen und dem wildromatischen Bodetal, hat unser System* und damit die Stenographie überhaupt einen schönen moralischen Erfolg davongetragen. In einer am 1. November v. Js. im hiesigen sozialdemokratischen Restaurant ‚Vorwärts‘ abgehaltenen Volksversammlung hatte der sozialdemokratische Schriftsteller und Agitator Albert aus Magdeburg in einem Vortrage über die Bedeutung des Ausfalls der Stadtverordnetenwahl für die Arbeiter gegen die hiesige Stadtverwaltung Anklagen geschleudert, die zum größten Teil auf Unwahrheiten und Ungenauigkeit beruhen. Aufgrund des von dem Polizeisergeanten Fritz Pohle (Kassierer des hiesigen Stenographenvereins) aufgenommenen stenographischen Protokolls wurde dann in der Stadtverordnetensitzung am 23. November auf Antrag des Magistrats der städtischen Polizeiverwaltung vom Stadtverordnetenkollegium die Ermächtigung erteilt, gegen die in jener Volksversammlung gegen die Stadtbehörden ausgesprochenen Verdächtigungen und Beleidigungen strafrechtlich vorzugehen und den Urheber derselben vor Gericht zu ziehen.“
(H. Behle, Journalist in Quedlinburg – Der Deutsche Stenograph 1904, S. 30f.)
*„Der Deutsche Stenograph“ war die Zeitschrift des Stenographen-Verbandes Stolze-Schrey.

Vor den Wahlen
„Ein unvermeidliches Uebel aller Parteiversammlungen ist der Ruhestörer. Erscheint er nur vereinzelt auf der Bildfläche, so ist er bald unschädlich gemacht, schwieriger gestaltet sich der Reinigungsproceß, wenn die verneinenden Geister rottenweise auftreten; dann geht leider mit der Ausübung des Hausrechts ein gut Stück Zeit verloren, oft genug endet die Versammlung infolge des künstlich herbeigeführten Tumultes mit polizeilicher Auflösung.“
Aus: Illustrirte Zeitung Nr. 2434 vom 22. Februar 1890, S. 180 und 181